Mit dem „Jahressteuergesetz 2023“ hat der Bundestag steuerliche Änderungen auf den Weg gebracht, die auch die Reisekosten und die Reisekostenvergütungen betreffen. Im vergangenen Jahr blieben die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen auf beruflich veranlasste Auslandsdienstreisen pandemiebedingt unverändert. Die Änderungen zum 1. Januar 2023 finden Sie im BMF Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen über den nachfolgenden Link. Für weitere Informationen zur Aktualisierung der Reisekostenpauschalen in Ihrer Unit4 ERP Lösung kontaktieren Sie uns per E-Mail. |
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